Hygienekonzept

Hygienekonzept der Sportfreunde Bruck 96 e.V.

Das Hygienekonzept der Sportfreunde Bruck, welches vom Vorstand am 15. Juni 2020 beschlossen und veröffentlich wurde, erfolgt unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, die Landesregierung und örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.

Stand: 19. September 2020

Grundsätzliches

  1. Zutritt zur Trainings-/Wettkampfstätte (Freizeitzentrum Bruck) ist nur Personen gestattet, die aktiv am Tischtennistraining bzw. an Wettkämpfen der Sportfreunde Bruck 96 e.V. teilnehmen. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen während eines Trainings.
  2. Das Betreten der Trainings-/Wettkampfstätte (Freizeitzentrum Bruck) ist Personen untersagt,
    • denen ein positives Testergebnis bezüglich SARS Covid-19 vorliegt oder ein Testergebnis noch aussteht.
    • denen eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde.
    • die Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsweh, … besitzen.
    • die eine erhöhte Körpertemperatur/Fieber aufweisen oder an Geruchs- und Geschmacksverlust leiden.
    • die Kontakt zu einer Person innerhalb der letzten 14 Tage hatten, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde.
  3. Das Betreten und Verlassen der Trainings-/Wettkampfstätte muss auf direktem Weg und unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit erfolgen.
  4. Die Nutzung der Umkleidekabinen ist unter Einhaltung folgender Vorschriften möglich:
    • In jeder Umkleidekabine halten sich zeitgleich maximal 5 Personen auf.
    • In der Umkleidekabine ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
    • Türen der Umkleidekabine stehen offen, um einen Luftzug zu gewährleisten.
  5. Die Toiletten in der Trainings-/Wettkampfstätte stehen zur Verfügung. In der Damen- und Herrentoilette darf sich immer nur eine Person aufhalten.
  6. Der Mindestabstand von 1,5 m muss in jedem Fall, außer im direkten Sportbetrieb, eingehalten werden. Dies betrifft auch das Betreten und Verlassen der Trainingsstätte und insbesondere den Seitenwechsel.
  7. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich, wenn man nicht auf einem zugewiesenen Platz sitzt und andere Personen nicht mindestens 1,5 m entfernt sind. Dies gilt insbesondere vor und nach dem Training/Wettkampf (z. B. Eingangsbereiche, Umkleiden, WC-Anlagen, Auf- und Abbau von Sportgeräten, Gang zur Platte etc.).
  8. Zudem sind alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.) zu beachten.
  9. Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte.


Trainings- und Wettkampfbetrieb
  1. Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Händeschütteln, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training bzw. bei Wettkämpfen.
  2. Nach dem Betreten der Halle und insbesondere vor dem Aufbau von Trainingsmaterialien (Tische, Banden, …) bzw. vor der Aufnahme des Trainings-/Wettkampfbetriebs sollten Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
  3. Benutzte Materialien (Bälle, Tisch, etc.) müssen nach jeder Trainingsgruppe bzw. nach jedem Mannschaftskampf gereinigt oder gegen neue Materialien (die an diesem Tag noch nicht verwendet wurden) ausgetauscht werden.
  4. Um den Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, sind maximale 9 Tische in der Trainingsstätte zugelassen. Die Tische sollen durch Umrandungen voneinander getrennt werden.
  5. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen.
  6. Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, werden alle anwesenden Personen bei einer Trainingsmaßnahme bzw. bei einem Wettkampf dokumentiert. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten und die Dokumentation für 30 Tage aufzubewahren.
  7. Die Trainingseinheiten sind im Jugendbereich auf 60 Minuten und im Erwachsenenbereich auf 120 Minuten begrenzt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch von mindestens 15 Minuten zu gewährleisten. Bei Wettkämpfen wird generell nach 120 Minuten eine Belüftungspause von 15 Minuten veranschlagt.


Bruck, 15.06.2020          Johann Ullmann

 
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